Förderaktion „Thermische Sanierung“ verlängert
Klimaschutz und Behaglichkeit in den eigenen vier Wänden sind kein Widerspruch. Neue und stetig besser werdende Dämmeigenschaften – klarerweise auch bei Fenstern – sind in Anbetracht der Klimaproblematik ein sinnvoller Anlass, um eine Haussanierung ernsthaft ins Auge zu fassen. Langfristig freut sich hierbei auch die Geldbörse. Schlecht wärmeisolierte Gebäude – oft nach alten Standards in Kombination mit Ölheizungen gebaut – werden über die Zeit im Betrieb immer teurer. Um wirklich den Schritt der Sanierung zu gehen und vom Heizen mit fossilen Brennstoffen wegzukommen, gibt es als Bonus für Hausbesitzer diverse Zuschussmöglichkeiten. Nachfolgend finden Sie eine kompakte Übersicht über die Förderschienen und -voraussetzungen sowie hilfreiche Links zu weiterführenden Informationen.
Gesamtförderungsbudget 42,6 Millionen Euro
Auch 2018 greift das Ministerium für Nachhaltigkeit mit einem umfassenden Zuschusspaket Haussanierern unter die Arme: insgesamt stehen ab Mitte Juni 2018 42,6 Millionen Euro als Budget für thermische Sanierungen bereit. Das aktuelle Maßnahmenpaket ist eine Verlängerung der bisher schon bestehenden Förderung. Die Förderhöhen können - abhängig von der Qualität der Sanierung - bis zu EUR 12.000,- betragen, wobei die angeführten Förderungshöhen inkl. Bonus und Zuschlag mit max. 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt sind.
Sanierungsoffensive 2018: Die Leistungen im Überblick
Die Sanierungsoffensive für Private 2018 besteht aus zwei Förderschienen: zum einen gibt es den Sanierungsscheck für mehrgeschossigen Wohnbau und zum anderen den Sanierungsscheck für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Reihenhäuser.
Sanierungsscheck für Private 2018 - die Voraussetzungen
Gefördert werden:
- Thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind.
- Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 40 % führen.
- Für die Umstellung des fossilen Heizungssystems wird ein Bonus vergeben, sofern das Gebäude oder die Wohnung bereits den guten Standard einer umfassenden Sanierung aufweist oder gleichzeitig thermische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Umsetzung einer Einzelbaumaßnahme (Fenstertausch, Dämmung oberste/unterste Geschoßdecke) ist nur in Kombination mit dem Ersatz eines fossilen Heizungssystems möglich.
Die Leistungen für zuschussrelevante Sanierungsmaßnahmen werden übrigens ab 01.01.2018 rückwirkend anerkannt.
Weitere Informationen auf unserer Webseite unter Sanierungscheck 2018.